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Die Fraktion VWG/BSW klagt gegen die Landschaftsversammlung Rheinland vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen eine grund- und anlasslose Reduzierung der Zahl sachkundiger Bürger für kleine Fraktionen. In allen kommunalen Vertretungen in NRW wie Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten, den Landschaftsversammlungen und Regionalräten können Fraktionen sachkundige Bürger benennen, die dann von den Vertretungen in deren Ausschüsse und Gremien…
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für die Landschaftsversammlung am 23.01.2026 Die Landschaftsversammlung möge beschließen: Große Fraktionen können 22 sachkundige Bürger benennen, mittlere Fraktionen 18 und kleine Fraktionen 15. Gruppen mit 2 Mitgliedern können 6 sachkundige Bürger benennen, Gruppen mit 3 Mitgliedern 9 und Gruppen mit 4 Mitgliedern 12 sachkundige Bürger, sofern sie Sitze in den Ausschüssen erreichen. Große Fraktionen können…



