Ausschuss für Digitale Entwicklung und Mobilität

24.06.2026

Die Fraktion VWG/BSW bittet die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:

Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen können öffentliche digitale oder hybride Sitzungen von Ausschüssen des Landschaftsverbandes Rheinland auch für die Öffentlichkeit digital zugänglich gemacht werden?

In welchem Umfang kann hierfür auf die beim LVR bereits eingesetzte technische Infrastruktur und die bestehenden organisatorischen Abläufe für digitale und hybride Sitzungen aufgebaut werden?

Welche Anpassungen der Hauptsatzung, der Geschäftsordnung der Landschaftsversammlung oder sonstiger interner Regelwerke wären gegebenenfalls erforderlich, um eine öffentliche digitale Teilnahme rechtssicher zu ermöglichen?

Welche datenschutzrechtlichen, IT-sicherheitsrechtlichen und organisatorischen Anforderungen wären bei einer öffentlichen digitalen Teilnahme zu beachten, insbesondere im Hinblick auf Zugangsschutz, Persönlichkeitsrechte und die Vermeidung unzulässiger Mitschnitte?

Welche technischen oder organisatorischen Maßnahmen wären erforderlich, um einen geschützten Zugang der Öffentlichkeit zu digitalen oder hybriden Sitzungen zu ermöglichen?

Welche Erfahrungen liegen aus Kommunen vor, die Ratssitzungen oder andere Gremiensitzungen öffentlich übertragen oder digital zugänglich machen, und welche Schlussfolgerungen könnten daraus für den LVR gezogen werden?

Begründung:

Beim Landschaftsverband Rheinland bestehen bereits praktische Erfahrungen mit digitalen und hybriden Sitzungsformaten. Die Hauptsatzung des LVR sieht hybride Ausschusssitzungen vor; zudem wird in der Praxis bereits Technik zur digitalen Teilnahme an Sitzungen eingesetzt. Damit sind wesentliche technische und organisatorische Grundlagen bereits vorhanden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob diese bestehenden Strukturen künftig auch genutzt
werden können, um öffentliche Sitzungen digital für interessierte Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen.

Ziel der Anfrage ist es, die rechtlichen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen hierfür näher zu klären. Zugleich zeigen zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen bereits, dass eine öffentliche digitale Übertragung kommunaler Sitzungen möglich ist. Die Erfahrungen solcher Modelle können eine hilfreiche Grundlage für mögliche weitere Überlegungen beim LVR sein.