Handlungsprogramm

Landschaftsversammlung des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) zusammenschließen, haben nachfolgendes Handlungsprogramm als Basis für eine vertrauensvolle und konstruktive Arbeit in der Landschaftsversammlung für die Jahre 2025 bis 2030 erarbeitet.


Vorwort:

Das Ergebnis der Kommunalwahlen vom 14.09.2025 und die hierdurch über die
Reservelisten in die Landschaftsversammlung einziehenden Mandatsträger sind ein klarer Auftrag an alle Beteiligten, auf der Grundlage der Landschaftsverbandsordnung gemeinsam zum Wohle der Menschen im Rheinland zu wirken In diesem Zusammenhang haben sich keine grundsätzlichen politischen Gegensätze zwischen den Vorstellungen von VWG und BSW im Hinblick auf die politische Arbeit im Landschaftsverband Rheinland (LVR) gezeigt.

Jetzt gilt es, die Herausforderungen und Aufgabenstellungen des LVR politisch zu begleiten, mögliche Alternativen aufzuzeigen und das Beste für die Menschen im Rheinland zu beschließen. Hierbei stehen folgende große Themen im Vordergrund: die optimale Erfüllung des gesetzlich vorgegebenen Aufgabenspektrums, die Konsolidierung des Haushalts mit allen Herausforderungen, das finanzielle Rücksichtnahmegebot des LVR gegenüber
seinen Mitgliedskörperschaften, die weitere Umsetzung und Vertiefung der UN-
Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland im Jahr 2009 in Kraft trat, also das Thema Soziale Teilhabe wie auch der schonende Umgang mit Ressourcen zur Energiegewinnung vor dem Hintergrund effizienter Maßnahmen zum Klimaschutz.

Weiterhin setzt sich die Fraktion zum Ziel, die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse im LVR angemessen und sachbezogen voranzutreiben, politisches Handeln soll bedarfs- und wirkungsorientiert zugunsten der betroffenen Menschen gerichtet sein.

Finanzen:

Die Konsolidierung der kommunalen Finanzen und damit auch des LVR-Haushaltes ist eine prioritäre Aufgabe. Stabile Finanzen sind darüber hinaus ein zentrales Postulat der Generationengerechtigkeit. Trotz weiter steigender Fallzahlen und damit weiter steigender Kosten in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung müssen Wege zu einer besseren Effektivitätssteuerung und -steigerung gefunden werden.

Die Fraktion strebt an eine Erhöhung der Landschaftsverbandsumlage und somit eine weitere finanzielle Belastung der Gebietskörperschaften zu vermeiden. Die Beteiligung des Bundes an übertragenen Aufgaben kann nur als erster Schritt gewertet werden. Die Forderung nach einem Bundesleistungsgesetz, das die Kosten der Eingliederung und die Kosten der Unterkunft als gesamtstaatliche Aufgabe anerkennt und die

kreisfreien Städte und Kreise vollständig von der Zahlung entpflichtet, wird
nachdrücklich und zeitnah weiter gestellt. Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Optimierung von Leistungsfähigkeit gehören hier genauso auf den Prüfstand wie kritisches Hinterfragen von freiwilligen Leistungen des LVR. Im Vordergrund steht immer der bedürftige Mensch und nicht die Finanzierung von verwaltungsintensiven Strukturen der Leistungserbringer.

Effizienz durch Transparenz:

Die Fraktion VWG / BSW setzt sich weiterhin für die vollständige und bedingungslose Offenlegung jedes geplanten Haushaltsentwurfs des LVR ein, inklusive der Aufschlüsselung der Einzelpositionen der Anlagen zu den Einzelplänen und aller Sondervermögen sowie auch den dazu gehörigen Erläuterungen.

Compliance und Corporate Governance:

Die Regelwerke des LVR zu Compliance und Corporate Governance werden von der Fraktion VWG / BSW stets auf ihre Aktualität hin überprüft und bei Bedarf
Anpassungen unterzogen. Insbesondere die Einhaltung und das aktive Vorleben
dieser Regelwerke und Codices in der täglichen Arbeit hat für die Fraktion höchste Priorität.

Personal:

Die Steuerung der Personalkosten durch Deckelung und Dezernatbudgets muss
fortgesetzt werden. Der LVR muss sich zu einem modernen Dienstleistungs-
unternehmen entwickeln, das agile Arbeitsformen unterstützt und damit auch Effizienz in den Vordergrund rückt, dazu gehört auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss verbessert werden.

Die Einführung digitaler Arbeitsprozesse muss gemeinsam mit den Mitarbeitern und unter Berücksichtigung ihrer Belange vorangetrieben werden; dies betrifft die internen Arbeitsprozesse genauso wie die Kommunikation mit Dritten. Modelle von Teilzeitbeschäftigung und Arbeitszeitkonten müssen intensiviert werden.
Die Schwerbehindertenquote und die Ausbildungsquote müssen auf hohem Niveau erhalten bleiben. Die Bewerber für Arbeitsplätze im LVR dürfen nur nach ihrer Qualifikation und nicht nach Parteizugehörigkeit bewertet und eingestellt werden.

Soziale Teilhabe ist für jeden zu gewährleisten:

Die Hauptverantwortung des LVR ist die Inklusion der Empfänger von Maßnahmen. Deswegen steht der Mensch im Fokus und ist so auch zu betrachten. Jeder Mensch ist mit all seinen Erfahrungen, Bedürfnissen, Kompetenzen, Interessen, Heraus- forderungen, Beeinträchtigungen und seiner Historie anzunehmen und zu unterstützen. Die weitere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention muss in allen Leistungsbereichen vorangetrieben und weiter ausgestaltet werden.

Dabei ist höchstmögliche Eigenständigkeit und Inklusion in allen Lebensbereichen der Menschen anzustreben, jedoch ohne den Menschen und seine Wünsche und Anforderungen aus dem Blick zu verlieren.

Auch dabei ist das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung zu
forcieren und damit die Inklusion mit sinnvollen Ansätzen zu verwirklichen. Die soziale Teilhabe ist Part des gesamten Lebens und erstreckt sich in allen Lebensphasen von der Kindheit bis zum hohen Alter. Auch mit primär ambulanten Wohnformen und dem Wegfall der klassischen vollstationären Wohnangebote sollen umfangreiche Wohnformen mit Rahmenverträgen mit den Leistungsträgern Bestand haben, ebenso Arbeitsplätze im geschützten Rahmen (wie in WfbM´s).

Die Angebote der Förderschulen und heilpädagogischen KiTa-Gruppen und Frühförderstellen bleiben erhalten, um das Angebot nicht zu verringern, einen geschützten Rahmen zu bieten und zudem Überforderungen und damit eine Ausgrenzung zu verhindern. Das Bundesteilhabegesetz sieht die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, sowie der Verbesserung ihrer Teilhabemöglichkeiten vor.

Hierbei muss stets das Ziel der Wirtschaftlichkeit, also die Erbringung der passgenauen sowie sparsamen und wirtschaftlichen Leistungen berücksichtigt werden, unter Vorbehalt der Finanzierung durch die Gesetzgeber. Damit dies in der Realität umgesetzt werden kann, muss die professionelle Begleitung und Angebotsstruktur sichergestellt werden. Auch neue Zwischenangebote – beispielsweise solche, die den Betroffenen eine Tagesstruktur bieten –, sind zu fördern und zu fokussieren.

Gesundheit:

Alle LVR-Kliniken sollen ihre Eigenständigkeit behalten. Die Häuser müssen instandgesetzt und modernisiert werden, um den hohen Qualitätsstandard zu halten. Einheitliche Betreuungs- und Pflegestandards müssen im Klinikverbund erreicht werden. Anzustreben ist die Optimierung von Personalentwicklung und Personalausstattung. Die Kapazitäten der einzelnen Kliniken müssen kritisch hinterfragt und gegebenenfalls angepasst werden.

Kultur:

Das vorhandene Kulturnetzwerk muss erhalten und verbessert werden, damit die
Kultur-Region Rheinland besser wahrgenommen wird. Die regionale Kulturförderung darf nicht auf ein Verteilen von Almosen verkommen,
sondern muss gezielt kleinere Projekte fördern, die vor Ort von Wichtigkeit sind.
Die LVR-Museen müssen weiterhin barrierefrei erreichbar und für Jugendliche
eintrittsfrei bleiben. „Kuladig“ (Kulturlandschaft digital) muss ausgebaut werden.
Denkmalschutz darf der Nutzung von Gebäuden grundsätzlich nicht im Wege stehen. Im Fall von Konflikten muss ein Ausgleich gefunden werden, der den Ansprüchen des Denkmalschutzes und den Nutzungswünschen und finanziellen Möglichkeiten der Eigentümer*innen genügt.

Umwelt: Klimaziele im Einflussbereich des LVR

Der Landschaftsverband Rheinland trägt eine große Verantwortung, den natürlichen und ökologischen Lebensraum für nachfolgende Generationen zu bewahren und einen regionalen Beitrag gegen den Klimawandel zu leisten. Wir legen deshalb den Fokus auf Klimaneutralität und Umweltbewusstsein. Wir stehen für den Natur- und Klimaschutz, saubere Luft und eine schnelle Energiewende. Klimaneutralität im Einflussbereich des LVR bis spätestens 2035.

Erhalt und Ausbau von intakten Naturräumen, Flächenentsiegelung verstärken für neues Grün. Neubauten und Sanierungsmaßnahmen müssen einen hohen Standard der Nachhaltigkeit erhalten und der Einsatz von regenerativen Energien in jedem Einzelfall geprüft werden. Passivbauweise zur Reduzierung von Energieverbrauch und Umweltschutz ist als Standard festzulegen damit der LVR als Vorbild im Klimaschutz anzusehen ist.

Dazu ist ein weiterer Ausbau der Begrünung der Gebäude und Liegenschaften notwendig. Eine Gesamtstrategie zur Biodiversität im LVR und seinen Partnern ist auszuarbeiten unter Beachtung der lokalen Strategien der kommunalen Familie. Die Naturschutzgebiete bleiben erhalten und weiterhin geprüft auf Erweiterung.

Schule und Jugend:

Die integrative Beschulung als Teil der Inklusion wird mitgetragen. Förderschulen
müssen dennoch weiterhin zum Angebot des LVR gehören. Die Förderschulen sollen sich für Regelschüler öffnen und mit Regelschulen zusammenarbeiten. Das Tempo der Integration zur Inklusion bestimmen die Beteiligten im Interesse der Kinder, wobei auch der Elternwille berücksichtigt werden muss.
Alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung brauchen die Unterstützung in Bildung und Beruf.

Die Betreuung von Kindern psychisch kranker Eltern muss ein Schwerpunkt werden. Freiwillige Jahre nach Schulabschluss sollen gefördert werden.
Die Sanierung und Instandhaltung der Schulgebäude muss durch Fortführung eines Schulinvestitionsprogramms sichergestellt werden. Hierbei soll der Digitalisierung ein besonderes Augenmerk zukommen. Die Ausstattung jeder Schule mit zeitgemäßer digitaler Infrastruktur und schnellem Internet muss bedingungslos gewährleistet sein.

Köln, 06.01.2026

Udo Bayer

Andreas Danne

Peter Horster

Beate Plötne

Henning Rehse